Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat seinen Tätigkeitsbericht für 2017/2018 vorgelegt.
Darin werden viele Aussagen getroffen, die konkret Stellung beziehen und damit für die tägliche Arbeit von Verantwortlichen (und natürlich Datenschutzbeauftragten) durchaus hilfreich sind.
Beispiele:
- Einwilligung für Fotos auf Websites
- Steuerberater - AV oder nicht AV?
- Whats App Einsatz in Unternehmen
- Datenerhebung von Miet-Bewerbern
- etc.
Der komplette Tätigkeitsbericht der BayLDA hier als PDF zum Nachlesen.
Zukünftig laut Aussage der BayLDA übrigens jährlich.
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