Mit der aktuellsten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Arbeitgeber in der Pflicht, den 3G Status ihrer Beschäftigten täglich zu überprüfen. Das wirft viele Fragen auf.
Gut ein Jahr nach dem „Schrems II“ Urteil des EuGH herrscht weiterhin große Verunsicherung bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer. Obwohl doch alles so klar ist! Oder nicht?