29. November 2023
Wer sich unbedarft den Artikel 12 Absatz 3 der DSGVO ansieht, der interpretiert diesen als Nicht-Jurist möglicherweise so, dass man immer eine Frist von 1 Monat für die Bearbeitung und Beantwortung einer Betroffenen-Anfrage hat. Aber: Ist das so?