Unsere Leistungen

Externer Datenschutzbeauftragter

Unternehmen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Pflicht zur Benennung eines Datenschutz-Beauftragten.

 

Diese Aufgabe kann von einem internen Mitarbeiter mit entsprechender Fachkunde übernommen werden oder von einem externen Spezialisten.


Datenschutz-Beratung

Wo steht Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO und was ist an notwendigen Schritten zu erledigen?

Bestandsaufnahme, Analyse, Maßnahmen-Plan, Muster, Vorlagen, Anleitungen. 

Basis Service-Pakete auch für Einzel- und Klein-Unternehmen verfügbar. 



Datenschutz-Schulung (online)

Schulung (online) zum Erwerb des  Fachwissens für die Aufgaben eines Datenschutz-Beauftragten.

 

Einzel-Schulung oder Kleinst-Gruppen (max. 2 Teilnehmer); Umfang ca. 24 Unterrichts-Stunden (á 45 Minuten), Teilnahme-Bestätigung.

 

Weitere Schulungen auf Anfrage


Datenschutz-Seminare & Vorträge

Praxis-Wissen zum Datenschutz benötigt?

 

Wir bieten: 

Interne Schulungen für Mitarbeiter, Unterweisung der Verantwortlichen zum Datenschutz, Fach-Vorträge zur praktischen Umsetzung der DSGVO im Unternehmen, juristische Bewertung zu Datenschutz-Fragen und Verträgen (Partner-Kanzlei)



Meldestelle (HinSchG)

Einrichtung einer Online-Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Enthalten: 

 

Sicherer Betrieb der Meldestellen-Plattform inkl.

  • Bereitstellung Online-Portal / URL für Meldungen
  • Automatische Dokumentation und Bestätigung des Eingangs von Online-Meldungen
  • Funktionen für Hinweis-Dokumentation
  • Einrichtung von Case Manager Rollen
  • Logo-Einbindung Ihres Unternehmens

Einmalige Einrichtungsgebühr plus monatliche Pauschale.

 

Hinweis: Die Bereitstellung der Online-Plattform wird über ein Partner-Unternehmen realisiert, mit dem Sie direkt einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag und Service-Vertrag schließen. Die Plattform kann auch durch von Ihnen benannte eigene Case Manager genutzt werden.

 

 

 


Case Manager (HinSchG)

Externer Case Manager (und Vertretung) für die Bearbeitung von Hinweisen nach dem HinSchG. Enthalten:

  • Bereitstellung weiterer Meldewege (E-Mail, Telefon, Messenger, postalisch)
  • Aufnahme und Dokumentation von Hinweisen
  • Prüfung des sachlichen Anwendungsbereiches nach § 2 HinSchG
  • Verfahren und Folgemaßnahmen/Koordination
  • Persönliche Kontaktaufnahme, Besprechungen mit Meldenden und weiteren erforderlichen Personen
  • weitere in Zusammenhang mit dem Verfahren nach HinSchG nötige Maßnahmen
  • Bereitstellung von notwendigen Unterlagen für die Umsetzung (Richtlinie zum HinSchG)

Hinweis: es wird keine Rechtsberatung/juristische Bewertung angeboten. Diese kann (und muss, je nach Anwendungsbereich und Umständen der Meldung) ggf. durch entsprechende Fachanwälte geleistet werden und zusätzliche Kosten verursachen. Die Beauftragung eines Case Managers ist nur in Verbindung mit einer Meldestellen-Plattform möglich.



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