Unsere Leistungen

Externer Datenschutzbeauftragter

Unternehmen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Pflicht zur Benennung eines Datenschutz-Beauftragten.

 

Diese Aufgabe kann von einem internen Mitarbeiter mit entsprechender Fachkunde übernommen werden oder von einem externen Spezialisten.


Datenschutz-Beratung

Wo steht Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO und was ist an notwendigen Schritten zu erledigen?

Bestandsaufnahme, Analyse, Maßnahmen-Plan, Muster, Vorlagen, Anleitungen. 

Basis Service-Pakete auch für Einzel- und Klein-Unternehmen verfügbar. 



Datenschutz-Schulung (online)

Schulung (online) zum Erwerb des  Fachwissens für die Aufgaben eines Datenschutz-Beauftragten.

 

Einzel-Schulung oder Kleinst-Gruppen (max. 2 Teilnehmer); Umfang ca. 24 Unterrichts-Stunden (á 45 Minuten), Teilnahme-Bestätigung.

 

Weitere Schulungen auf Anfrage


Datenschutz-Seminare & Vorträge

Praxis-Wissen zum Datenschutz benötigt?

 

Wir bieten: 

Interne Schulungen für Mitarbeiter, Unterweisung der Verantwortlichen zum Datenschutz, Fach-Vorträge zur praktischen Umsetzung der DSGVO im Unternehmen, juristische Bewertung zu Datenschutz-Fragen und Verträgen (Partner-Kanzlei)



Meldestelle nach HinSchG

Einrichtung einer internen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchg) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Enthalten: 

 

Betrieb der Meldestellen-Plattform inkl.

  • Grundpauschale für Bereitstellung Meldewege (Online, E-Mail, Telefon, Videokonferenz, anonym)

Sie können sich mit weiteren Betrieben (gilt nur für Organisationen mit 50 - 249 Beschäftigten) zusammen schließen, um eine gemeinsame Meldestelle zu betreiben.

 

Fragen Sie hier nach unseren Sonderkonditionen für eine gemeinsame Meldestelle für mehrere Unternehmen und nach einem Preisangebot. 

 

 


Ombudsperson nach HinSchG

Basisleistungen: 

  • Aufnahme und Dokumentation Meldungen
  • Prüfung des sachlichen Anwendungsbereiches nach § 2 HinSchG
  • Verfahren und Folgemaßnahmen/Koordination
  • Persönliche Kontaktaufnahme, Besprechungen mit Meldenden und weiteren erforderlichen Personen
  • weitere in Zusammenhang mit dem Verfahren nach HinSchG nötige Maßnahmen
  • Bereitstellung von notwendigen Unterlagen für die Umsetzung (Richtlinie zum HinSchG)

Hinweis: es wird keine Rechtsberatung/juristische Bewertung angeboten. Diese kann (und muss, je nach Anwendungsbereich und Umständen der Meldung) ggf. durch entsprechende Fachanwälte geleistet werden. Die Beauftragung einer Ombudsperson ist nur in Verbindung mit Beauftragung der internen Meldestelle möglich.

 



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