BayLDA veröffentlicht Tätigkeitsbericht

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat seinen Tätigkeitsbericht für 2017/2018 vorgelegt. 

 

Darin werden viele Aussagen getroffen, die konkret Stellung beziehen und damit für die tägliche Arbeit von Verantwortlichen (und natürlich Datenschutzbeauftragten) durchaus hilfreich sind. 

 

 

Beispiele: 

  • Einwilligung für Fotos auf Websites
  • Steuerberater - AV oder nicht AV?
  • Whats App Einsatz in Unternehmen
  • Datenerhebung von Miet-Bewerbern
  • etc.

Der komplette Tätigkeitsbericht der BayLDA hier als PDF zum Nachlesen.

Zukünftig laut Aussage der BayLDA übrigens jährlich. 

 

Alle meine Blog-Beiträge erhalten meine Newsletter-Abonnenten einige Wochen früher per E-Mail.