Vieles wird "mit Papier zugeschmissen". Aber warum das Verarbeitungsverzeichnis grade kein "Papiertiger" sondern äußerst nützlich ist, versuche ich über ein paar Grafiken darzustellen.
Ein oft übersehener, aber kritischer Aspekt ist im Datenschutz, ob und wie weit ein Verantwortlicher die Kontrolle über seine ausgelagerten Daten-Verarbeitungen haben kann und will.
Und da kommt die Auftragskontrolle, also die (regelmäßige) Kontrolle von Auftragsverarbeitern ins Spiel.
Ein paar Überlegungen dazu.