Seit dem 2. Februar 2025 ergeben sich aus der KI-Verordnung (KI-VO) drei wesentliche Pflichten für Unternehmen:
Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.
Insbesondere die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme anbieten, betreiben oder nutzen, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Sektor.
AI-Officer / KI-Beauftragter
Sie wollen Tools wie ChatGPT, Gemini, Mistral o.ä. einsetzen und im Betrieb auch Ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen? Oder sogar eigene Integrationen oder Plattformen nutzen?
Dann sollten Sie die zahlreichen Vorgaben der KI-Verordnung (KI-VO / AI-Act) kennen, prüfen und die möglicherweise einschlägigen Vorgaben und Pflichten einhalten können.
Dabei hilft Ihnen fachkompetente Beratung.
KI-Schulung
Nach Art. 4 KI-VO haben Anbieter und Betreiber Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen.
Da es keine "one-fits-all" Schulung gibt (siehe auch Erwägungsgrund 20), sollten wir über Ihren individuellen Bedarf reden.
