Vieles wird "mit Papier zugeschmissen". Aber warum das Verarbeitungsverzeichnis grade kein "Papiertiger" sondern äußerst nützlich ist, versuche ich über ein paar Grafiken darzustellen.
Heute mal ein Tipp für die schnelle Pflege und Erstellung von Datenschutz-Hinweisen, wenn man das Schicksal mit Vielen teilt, diese manuell erstellen zu müssen.
Gut, wollen wir uns mal nicht zu wichtig nehmen... in diesem Fall hätte die mangelnde Datenschutz-"Belehrung" vermutlich nicht zum Kippen des Urteils geführt (aber ich darf mir da keine Einschätzung erlauben)